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   OLG Hamm, 18.11.2009 - I-14 U 15/09   

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https://dejure.org/2009,12310
OLG Hamm, 18.11.2009 - I-14 U 15/09 (https://dejure.org/2009,12310)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2009 - I-14 U 15/09 (https://dejure.org/2009,12310)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2009 - I-14 U 15/09 (https://dejure.org/2009,12310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Begriff der Leistung und des Leistungsempfängers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Begriff der Leistung in § 812 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ist Leistungsempfänger im Sinne von § 812 BGB? (IBR 2010, 1346)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1639
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01

    Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
    Dafür ob eine Zuwendung als Leistung angesehen werden kann sowie welche Person Leistender, welche Leistungsempfänger ist, ist nach der Rechtsprechung in erster Linie die Zweckbestimmung der Zuwendung maßgeblich, d.h. grundsätzlich der Zweck, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung mit dieser nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (BGH, NJW 2002, 2871).
  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
    Es sind die für eine bereicherungsrechtliche Abwicklung derartiger Vorgänge wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten (BGH, NJW 1982, 173; BGH, NJW 1984, 2205; BGH, NJW 1990, 3194).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
    Unter dem Begriff der Leistung im Sinne von § 812 BGB ist jede bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens zu verstehen (BGH, NJW 2004, 1169).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
    Wesentlich ist auch hier, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (vgl. BGH, NJW 1989, 900; BGH, WM 2006, 2274).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04

    Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
    Maßgeblich ist, wie eine vernünftige Person die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte (BGH, NJW 2005, 60).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
    Danach richtet sich, unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung im Grundsatz auch, als wessen Leistung zu Gunsten welcher Person sich das tatsächlich Zugewendete darstellt (BGH, NJW 1999, 1393).
  • BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89

    Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
    Es sind die für eine bereicherungsrechtliche Abwicklung derartiger Vorgänge wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten (BGH, NJW 1982, 173; BGH, NJW 1984, 2205; BGH, NJW 1990, 3194).
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 299/05

    Rückforderung einer unzulässigen Stahlbeihilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
    Wesentlich ist auch hier, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (vgl. BGH, NJW 1989, 900; BGH, WM 2006, 2274).
  • BGH, 03.05.1984 - VII ZR 166/83

    Rückabwicklung der unveränderten Ausführung eines geänderten Dauerauftrags

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
    Es sind die für eine bereicherungsrechtliche Abwicklung derartiger Vorgänge wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten (BGH, NJW 1982, 173; BGH, NJW 1984, 2205; BGH, NJW 1990, 3194).
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